Für die Nutzung des Cloud-ERP-Angebots, Nuclos Cloud, der NOVABIT Informationssysteme GmbH („NOVABIT“), den Erwerb von Lizenzen, den Zugang und die Nutzung unserer Cloud-Systeme, das Hosting von Daten und die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden AGB des Kunden widersprechen wir.
1.1. „Vertrag“ oder „Vereinbarung“ bezeichnet die Gesamtheit der nachfolgenden Bestimmungen: der mit dem Kunden geschlossenen Individualvertrag, vertragsgegenständliche Pflichtenhefte und Leistungsbeschreibungen aller Art sowie allgemeine technische Informationen in Datenblättern (insb. die Beschreibung von Schnittstellen, Protokollen und Datenformaten) sowie die vereinbarte Version der für die ERP-Software Nuclos geltenden Open-Source-Bestimmungen (wie beispielsweise die GNU Affero General Public License AGPL), die in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Version als Kopie dem Vertrag beigefügt und unter https://www.novabit.com/vertragsunterlagen abrufbar sind.
1.3 “Berechtigte Benutzer“ sind (a) Mitarbeiter des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen sowie Auftragnehmer, Subunternehmer und Outsourcing-Partner, die im Namen des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen handeln, (b) Mitarbeiter oder andere Vertreter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen sowie aktuelle und zukünftige Lieferanten, die vom Kunden autorisiert wurden, auf die NOVABIT-Anwendungen und -Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, um für den Kunden oder verbundene Unternehmen des Kunden Waren oder Dienstleistungen anzubieten und Verträge hierüber zu schließen und zu verwalten sowie die Kundenbeziehung zu pflegen, sofern sie vom Kunden mit einer Benutzeridentifikation und einem Passwort ausgestattet wurden. Jede Nutzung durch Auftragnehmer, Subunternehmer oder Outsourcing-Partner, die im Auftrag des Kunden handeln oder durch vom Kunden autorisierte Lieferanten unterliegt den Bestimmungen dieser AGB. Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner Pflichten und für sämtliche Handlungen sowie Verletzungen der Pflichten aus diesen AGB durch die hier genannten Dritten verantwortlich.
1.5. „Kundendaten“ sind Daten, die von berechtigten Benutzern unter Nutzung der NOVABIT-Software oder im Rahmen des Zugangs zu unseren Systemen generiert, hochgeladen oder übertragen werden.
1.6. „Dienstleistung“ sind jede Implementierung, Schulung, Beratung, Datenmigration, Umwandlung, Integration, jede Unterstützungsleistung oder andere Leistungen, die im Auftrag des Kunden von NOVABIT erbracht oder bereitgestellt werden. Sie werden nach dienstvertraglichen Regeln (§611 BGB) erbracht.
1.7 „Technische Daten“ sind die Dokumente einschließlich Benutzerhandbücher oder einer Hilfefunktion, die die Funktionen der NOVABIT-Anwendungen beschreiben. Sie werden in der Regel nur online vorgehalten.
1.8. „NOVABIT-Applikationen“ sind Software-Anwendungen, die dem Kunden von NOVABIT bereitgestellt werden, sowie Funktionen, die dem Kunden einen Zugang zu den Systemen von NOVABIT ermöglichen.
1.9. „Leistungsbeschreibung“ ist jedes von NOVABIT und dem Kunden in den Vertrag einbezogene Dokument, in dem beispielsweise Funktionen, Meilensteine, Projektpläne, Abnahmekriterien sowie alle Aspekte in Bezug auf die Erbringung von Anpassungs- und Implementierungsleistungen, Service-Level, Wartungs- und Pflegeleistungen und alle anderen Dienstleistungen, die dem Kunden von NOVABIT bereitgestellt oder für ihn erbracht werden, beschrieben ist.
1.10. „Nutzung“ bezeichnet das Recht berechtigter Benutzer, auf NOVABIT-Applikationen und auf vereinbarte Dienstleistungen während der Laufzeit des Vertrages zuzugreifen. Dies gilt auch für das Recht, die Nuclos-Anwendung im Rahmen der anwendbaren Open-Source-Bestimmungen nach Download zu nutzen..
2.1. Laufzeit des Vertrags. Der Vertrag beginnt mit dem im Auftrag vereinbarten Datum und läuft die nach Vereinbarung befristet oder auf unbestimmte Zeit. Er endet mit Ablauf der Befristung oder durch Kündigung. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Frist zur ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende eines Kalenderquartals.
2.3. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann den Vertrag schriftlich aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn die jeweils andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat und deshalb eine Fortsetzung des Vertrages für die kündigende Partei unzumutbar ist. In der Regel tritt Unzumutbarkeit erst ein, wenn der Kündigung eine fruchtlose Abmahnung mit angemessener Frist vorausgegangen ist.
2.4. Ausstehende Entgelte. Die Kündigung befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung, die vereinbarten Entgelte zu zahlen, es sei denn, dass die Kündigung berechtigterweise nach 2.3 erfolgte;; in diesem Fall hat der Kunde unbeschadet weitergehender Ansprüche nach der Haftungsregelung in Ziffer 6 Anspruch auf anteilige Rückerstattung vorausbezahlter Nutzungsentgelt.
2.5. Folgen der Kündigung Bei Kündigung oder Ablauf des Vertrags (a) wird NOVABIT den Zugang des Kunden zu den NOVABIT-Applikationen zum Beendigungszeitpunkt mit Ausnahme des Zugriffs auf kundeneigene Daten sperren; (b) ist der Kunde verpflichtet, seine Daten unverzüglich durch Download rückzusichern, und (c) jede Vertragspartei die ihr überlassenen vertraulichen sonstigen Informationen zurückgeben.
2.6. Gesonderte Rückgabe von Daten Auf Wunsch übergibt NOVABIT dem Kunden gegen gesonderte Vergütung die exportierbaren Kundendaten in einem marktüblichen Dateiformat.
2.7 Frist zur Rücksicherung Holt der Kunde seine Daten nach Vertragsende weder nach Ziffer 2.5. ab noch beauftragt er NOVABIT mit einer gesonderten Rückgabe, wird NOVABIT diese nach einmaliger Mahnung in Textform die Kundendaten nach Ablauf von vier Wochen seit Absendung der Mahnung löschen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen dann nicht.
3.1. Gewährleistung für den Zugang und die Nutzung der NOVABIT-Applikationen. NOVABIT gewährleistet, dass die NOVABIT-Applikationen frei von Mängeln sind. Im Falle eines Mangels oder bei Ausfällen des Zugangs zu den NOVABIT-Applikationen wird NOVABIT nach eigenem billigen Ermessen entweder (a) die betreffenden NOVABIT-Applikationen wieder betriebsfähig machen oder kann, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt, (b) den Vertrag und/oder die Nutzung für die NOVABIT-Applikationen kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden nach diesem Abschnitt richten sich nach Ziffer 6.
3.2. Gewährleistung für Dienstleistungen. NOVABIT gewährleistet, dass sämtliche dienstvertraglichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und, soweit vorhanden, nach anerkannten Regeln erbracht werden. Sollte NOVABIT Leistungsstörungen in diesem Rahmen zu vertreten haben, hat der Kunde zunächst nur Anspruch auf mehrfache Nacherfüllung nach billigem Ermessen von NOVABIT. Sind weitere Nacherfüllungsversuche für den Kunden unzumutbar, kann dieser den Vertrag gemäß Ziffer 2.3 außerordentlich kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden richten sich nach Ziffer 6.
Über die Verpflichtungen in der Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Verfügbarkeit oder die Behebung von Fehlern hinaus gewährleistet NOVABIT nicht, dass der Zugriff auf die NOVABIT-Anwendungen ununterbrochen oder fehlerfrei möglich ist.
NOVABIT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Daten. NOVABIT ist nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen und andere Probleme, die sich aus der Nutzung des Internets, der elektronischen Kommunikation oder der Systeme des Kunden ergeben, verantwortlich.
4.1. Haftungsfreistellung. NOVABIT verpflichtet sich, den Kunden von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten berechtigterweise in Bezug auf die Nutzung der NOVABIT-Applikationen gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. Falls die NOVABIT-Applikationen in der vom Kunden genutzten Form Drittrechte verletzen oder NOVABIT dies berechtigterweise befürchtet, wird NOVABIT zunächst nach alleiniger Wahl und auf eigene Kosten: (a) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen, (b) die NOVABIT‑Applikationen ändern, um die Verletzung von Drittrechten auszuschliessen, oder (c) die NOVABIT-Applikationen durch eine gleichwertige Umgehungslösung ersetzen. Wenn keine dieser Optionen wirtschaftlich umsetzbar ist, kann NOVABIT den Vertrag außerordentlich kündigen und wird dem Kunden vorausbezahlte Entgelte anteilig erstatten.
4.2. Verfahren. Der Kunde wird NOVABIT umgehend mindestens in Textform über jegliche behaupteten Ansprüche Dritter informieren und die Rechtsverteidigung mit NOVABIT abstimmen. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, haftet er für den hierdurch eintretenden Schaden.
5.1. Verpflichtungen. Während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus hat jede Partei vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (a) geheimzuhalten mit Ausnahme der Erfüllung eigener gesetzlicher Offenlegungspflichten oder zum Zweck interner Rechts– und Steuerberatung; (b) angemessene Verfahren zu implementieren, um eine nicht autorisierte Offenlegung oder einen sonstigen Missbrauch zu verhindern, und (c) personenbezogene Daten entlang den Regeln der DSGVO zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche personen- oder firmenbezogenen Daten einer Partei unabhängig von ihrer Form und Kennzeichnung. Dies gilt insbesondere auch für den Schutz der vom Kunden übermittelten Nutzungsdaten, die dieser im Rahmen der Nutzung der NOVABIT-Applikationen hochlädt, in der Novabit-Cloud speichert, im weitesten Sinne verarbeitet oder verarbeiten lässt.
6.1. NOVABIT, ihre verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer haften gegenüber dem Kunden mit Ausnahme der Ziffer 6.3 genannten Fälle nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
6.2. Die Gesamthaftung der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der NOVABIT-Anwendungen ist mit Ausnahme der Ziffer 6.3 genannten Fälle unabhängig davon, ob sie sich aus Vertrag, vertragsähnlicher Grundlage, aus unerlaubter Handlung oder im Rahmen einer anderen Haftungstheorie ergibt, auf die Beträge beschränkt, die NOVABIT in den zwölf Monaten vor dem Ereignis, das zu solchen Schäden geführt hat, vom Kunden erhalten hat. Dem Kunden wird empfohlen, überschießende Risiken zu versichern.
6.3. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Schäden, die (a) vorsätzlich verursacht wurden, (b) auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen, (c) auf der Verletzung von Kardinalpflichten beruhen.
6.4. Die Regelungen zur Haftung und ihrer Beschränkung nach Ziffer 6 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NOVABIT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für eine von NOVABIT gewährte Garantie bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
7.1. Anwendbares Recht. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der in ein fremdes Recht verweisenden Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts.
7.2. Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Nutzung der NOVABIT-Applikationen ist München, Deutschland.
7.2. Örtliche Vorschriften und Exportkontrolle. NOVABIT und der Kunde werden bei der Zurverfügungstellung und Verwendung der NOVABIT-Applikation und Dienstleistungen die Exportvorschriften der europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Bundesrepublik Deutschland und anderer anwendbarer Jurisdiktionen einhalten. Ohne Beschränkung des Vorherstehenden bestätigt jede Partei, dass sie nicht in einem US-Personen- oder Firmenverzeichnis aufgeführt ist, wonach die Durchführung des hiesigen Vertrages verboten ist. Ferner wird der Kunde keinen Benutzern Zugang zu den NOVABIT-Applikationen oder Dienstleistungen ermöglichen, wenn dies gegen E.U. Exportverboten oder Einschränkungen verstößt.
7.3. Form der Kommunikation, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen beim Rechnungsversand. Jegliche Mitteilungen, die im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrags erforderlich sind, müssen mindestens die Textform erfüllen. Mitteilungen an NOVABIT sind zu richten an: NOVABIT GmbH, Mühlweg 2,8 2054 Sauerlach. NOVABIT wird sämtliche Mitteilungen an den Kunden an die vom Kunden benannte Adresse richten..Rechnungsbezogene Dokumente enthalten ausschließlich die anfänglich zwischen den Parteien festgelegte Kontoverbindung. Änderungen der Kontoverbindung seitens NOVABIT werden niemals per unverschlüsselter E-Mail mitgeteilt. Jede Änderung einer Kontoverbindung ist unbeachtlich, soweit sie nicht zusätzlich auf einem anderen Kommunikationsweg bestätigt wurde.
Nuclos ist eine Marke der Novabit Informationssysteme GmbH. Nuclos ist der führende Open Source ERP Baukasten, welcher dank Low-Code Werkzeugen alle Spezialprozesse schlank und individuell abbildet.
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