Hallo alpha,
nochmals herzlichen Dank!
Relevant wäre dies doch nur, wenn zwei bislang rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmen fusionieren. Und dann nachträglich keine Nummer doppelt vergeben worden sein sollte, oder ?
Und warum könnte man dies nicht auch mit einer speziellen Kennung verhindern. Also z. B. erst die Länderkennung und dann die Handelsregisternummer ?